Grundsteuerreform
Strafen vom Finanzamt?
Nicht mit uns!
Es ist allerhöchste Zeit sich mit dem Thema Grundsteuerreform zu auseinanderzusetzen!
Einige von Ihnen werden sicher bereits Post vom zuständigen Finanzamt bekommen haben.
Vorgesehen ist, dass Sie die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 selbständig im elektronischen Portal „Mein ELSTER“ abgeben. Dazu müssen Sie eine beträchtliche Menge an Angaben zu Ihren Grundstücken machen, die teilweise nur im Internet im Grundsteuerportal ermittelt werden können.
Wie immer im Fall einer Steuerreform, gibt es auch im Bereich der Grundsteuerreform eine Menge Herausforderungen in der Startphase. Die Eingabemöglichkeiten zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Portal „Mein ELSTER“ steht zum Beispiel derzeit noch gar nicht zur Verfügung, weil die Finanzverwaltung dies noch gar nicht fertiggestellt hat. Und die Auswirkungen der Angaben zur Art der Nutzung und zum Zustand der Gebäude auf die Höhe der zukünftigen Steuerzahlungen sind den meisten noch nicht so ganz klar.
Deshalb: Klicken Sie bitte an, was auf Sie zutrifft!
Welche Aussage trifft auf Sie zu?
Nur noch ein Schritt
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© Steuerkanzlei Barbara Engel
